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   VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10   

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https://dejure.org/2011,16931
VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10 (https://dejure.org/2011,16931)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.2011 - 11 K 5112/10 (https://dejure.org/2011,16931)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 11 K 5112/10 (https://dejure.org/2011,16931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zustellung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email; dringende betriebliche Erfordernisse; Ausnahmefall

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustellung der Zustimmungserteilung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email - Personalanpassungsmaßnahme - Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Zustellung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung; Rechtliche Zulässigkeit einer Zustellung durch Übermittlung einer E-Mail-Nachricht mit angehängter Bild-Datei (PDF-Datei); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht; Verwaltungsverfahrensrecht - Kündigung Schwerbehinderter; Zustimmung; Vorherige Zustellung; E-Mail-Nachricht; Bilddatei; PDF-Datei; Ermessen; Betriebsbedingte Gründe; Interessenausgleich; Namensliste; Keine Ermessensreduzierung "auf null"; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Das Ermessen des Integrationsamtes und die Beschäftigungspflicht aus § 71 Abs. 1 SGB IX für Arbeitgeber

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    In ähnlicher Weise ist auch die Klageerhebung durch elektronische Übermittlung einer Bilddatei (PDF-Datei) des unterschriebenen Schriftsatzes als zulässig angesehen worden (vgl. BGH, Beschl. v. 15.07.2008 - X ZB 8/08 -, NJW 2008, 275).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    Wie vom Beklagten zutreffend erkannt, lagen die Voraussetzungen nach § 89 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ("soll ...erteilen") hier nicht vor, weshalb über den Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung der Zustimmung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden war (BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 28.04.1989 - 6 S 1 297/88 -).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    In Fällen, in denen die Zustimmung für die beabsichtigte Kündigung erteilt wird, kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt des Bescheids an, der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war mit der Folge, dass erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretene oder vom Schwerbehinderten danach mitgeteilte oder sonst wie bekannt gewordene Umstände die Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung der Beklagten und damit der erteilten Zustimmung im Grundsatz nicht mehr berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2008, - 5 B 79.08 -, ; s. auch Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18.11.2010, - M 15 K 09.5850 -, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    Das hat die Leitlinie bei der Ermessensentscheidung zu sein, ob der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten zuzustimmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 und Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140).
  • BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06

    Ermessensentscheidung nach § 88 SGB IX - Arbeitszeit - Mehrarbeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    Das hat die Leitlinie bei der Ermessensentscheidung zu sein, ob der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten zuzustimmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 und Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 -).
  • VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.5850

    Schwerbehindertenrecht; außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10
    In Fällen, in denen die Zustimmung für die beabsichtigte Kündigung erteilt wird, kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt des Bescheids an, der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war mit der Folge, dass erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretene oder vom Schwerbehinderten danach mitgeteilte oder sonst wie bekannt gewordene Umstände die Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung der Beklagten und damit der erteilten Zustimmung im Grundsatz nicht mehr berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2008, - 5 B 79.08 -, ; s. auch Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18.11.2010, - M 15 K 09.5850 -, mit weiteren Nachweisen).
  • VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Ermittlungspflichten des

    Dieses darf im Rahmen seiner Ermessensbetätigung lediglich für den "Normalfall" davon ausgehen, die Betriebsparteien hätten im Rahmen der Vereinbarung eines Interessenausgleichs mit Namensliste die Interessen der Schwerbehinderten innerhalb der Belegschaft ausreichend berücksichtigt, wenn insoweit substantiiert vorgetragen ist, dass die Betriebsparteien, etwa im Rahmen eines angewandten Punkte-Schemas, dafür Sorge getragen worden ist, dass die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen in ihrer Gesamtheit nicht ins Hintertreffen geraten (vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteile vom 12.05.2011, - 11 K 5112/10 -, und vom 18.04.2005, - 8 K 4477/04 -, beide in ).

    Unter diesen Voraussetzungen kann offen bleiben, ob die Ermessensentscheidung nicht auch deshalb fehlerhaft ist, weil der Beklagte dem Gesichtspunkt keine Bedeutung geschenkt hat, dass die Beigeladene (vor und) nach der damals geplanten Entlassungsaktion die Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllt hatte und der Beklagte diesen Umstand nicht hinreichend gewichtet hat (vgl. dazu Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2011, aaO.).

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 12 ZB 12.230

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

    Diese Vermutungswirkung besteht gleichermaßen auch im Hinblick auf § 89 Abs. 1 Satz 3 SGB IX (vgl. VG Stuttgart, U.v. 12.5.2011 - 11 K 5112/10 - juris Rn. 47 ff.; VG Ansbach, U.v. 26.3.2009 - AN 14 K 08.01924 - juris Rn. 40; zu § 89 Abs. 3 Nr. 1 SGB IX vgl. auch BayVGH, B.v. 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - juris).
  • VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung -

    Falls die Klägerin die Pflicht aus § 71 Abs. 1 SGB IX im Falle der Kündigung des Beigeladenen nicht mehr erfüllt, muss der Beklagte - in Art einer 'Unzumutbarkeitsprüfung'- dahingehen Erwägungen anstellen, ob er einem Verstoß der Klägerin gegen die gesetzliche Pflicht aus § 71 Abs. 1 SGB IX zustimmt ( vgl. VG Stuttgart Urt. v. 12.05.2011 - 11 K 5112/10 - juris -).
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